Hinweis gemäß dem GleichbehandlungsgesetzUm die Lesbarkeit zu verbessern, wird in diesem Dokument auf geschlechtsspezifische Differenzierungen wie z.B. Bewerber/in verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
§1 Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Vertragsbedingungen für Kooperationsverträge zwischen jetta, ansässig in Kemperplatz 1 10785 Berlin, und dem Kunden.
§2 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Kunden können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (“BGB”) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Der Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Unsere AGB gelten ausschließlich. Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden bezüglich eines Vertrags sind in Textform (gemäß § 126b BGB) abzugeben, es sei denn, es gelten spezifischere gesetzliche Formvorschriften oder diese AGB oder ein diese miteinbeziehender Vertrag trifft eine gesonderte Regelung.
§3 Vertragsschluss
Unsere kostenpflichtigen Angebote sind explizit gekennzeichnet. Um eine kostenpflichtige Lösung in Anspruch zu nehmen, führen Sie den Auswahlprozess auf unserer Website aus und geben die erforderlichen Informationen ein. Vor dem Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Daten zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Mit dem Absenden der Bestellung unterbreiten Sie uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Angebot innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt Ihrer Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per eMail anzunehmen.
§4 Leistung
jetta verpflichtet sich zur Erbringung der in den vorliegenden AGB festgelegten Dienstleistungen im Rahmen der entsprechenden Verträge. Die von jetta zu erbringenden Leistungen werden insbesondere durch die vom Kunden gewählten Dienstleistungen gemäß den genauen Definitionen in separaten Auftragsbestätigungen bestimmt. Sollten diese AGB und die damit verbundenen Verträge keine Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. jetta behält sich das Recht vor, im Rahmen der Leistungserbringung Dienstleistungen von Dritten in Anspruch zu nehmen. Dies schließt insbesondere das Recht ein, relevante Kundeninformationen, die für das Auftragsverhältnis relevant sind, an Dritte weiterzugeben. Die Zustimmung des Kunden zur Weitergabe kann nur bei Vorliegen sachlicher Gründe verweigert werden. Laufzeiten legen die Parteien in gesonderter Auftragsbestätigung fest.
§5 Urheberrechte
Im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erfolgt keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software von jetta auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, den Marken, Titeln, Warenzeichen, Urheberrechten sowie anderen geistigen Eigentumsrechten verbleiben ausschließlich bei jetta. Des Weiteren unterliegen sämtliche von jetta veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen dem Urheberrecht von jetta. Ausnahmen gelten nur für solche Arbeitsergebnisse und Informationen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden und von jetta unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
§6 Datenschutz und Datennutzung
Unter "Bewerberdaten" fallen sämtliche personenbezogenen Informationen, die im Rahmen unserer Dienstleistungen über Kandidaten bereitgestellt werden. jetta und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften, insbesondere der DSGVO. Beide Parteien erkennen an, dass sie unabhängig voneinander die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung gemäß diesen AGB festlegen. Sie handeln nicht als gemeinsame Verantwortliche gemäß der DSGVO. Jede Partei erfüllt eigenverantwortlich ihre Pflichten im Rahmen der DSGVO. Jede Vertragspartei stellt in ihrem Verantwortungsbereich sicher, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen werden und unterstützt die andere Partei angemessen bei der Wahrung der Rechte betroffener Personen. Der Kunde darf Bewerberdaten ausschließlich für seine eigenen Personalbeschaffungszwecke verwenden und nicht für die Personalbeschaffung Dritter. Unberechtigte Weitergabe führt zu Vertragsstrafe. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten, und alle Folgen der unberechtigten Datenweitergabe gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche Aktivitäten unter seinem Kundenkonto und verpflichtet sich, jetta umgehend über unbefugte Nutzung oder Sicherheitsverletzungen zu informieren. jetta behält sich das Recht vor, das Konto bei Verstößen zu löschen. Jeglicher Verkauf, Übertragung, Abtretung oder die Erlaubnis zur Nutzung durch Dritte des Kontos durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch jetta gemäß den AGB gestattet.
§7 Werbung & Kommunikation
Der Kunde erlaubt jetta, während der Vertragslaufzeit sein Logo auf der jetta-Website und den zugehörigen Markenwebsites zu veröffentlichen, um potenzielle Bewerber auf die Personalbeschaffungsabsichten des Kunden hinzuweisen. Ebenso erteilt der Kunde jetta die Befugnis, seinen Firmennamen und das Logo in Social-Media-Posts und Anzeigen, insbesondere auf Jobportalen, gemäß den Markenrichtlinien zu nutzen. Die Verwendung von Bildern und Texten erfolgt grundlegend in Absprache mit dem Kunden. Darüber hinaus kann der Kunde aktiv bei Social-Media-Posts mitwirken, um beide Marken gemeinsam zu stärken. Jegliche Posts und die damit verbundene Nutzung von Bildern und Texten bedürfen generell einer vorherigen Abstimmung.
§8 Vertrauliche Daten
Als "Vertrauliche Daten" im Rahmen dieser Klausel werden alle technischen und nichttechnischen Informationen betrachtet, die von einer Partei ("Enthüller") an die andere Partei ("Annehmer") übermittelt werden, ungeachtet ihrer Form. Ob der vertrauliche Charakter dieser Informationen dem Annehmer vom Enthüller zum Zeitpunkt der Übermittlung mitgeteilt wird oder ob er aufgrund der Natur oder Umstände der Übermittlung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden kann, bleibt unbeachtet. Gegenseitige Verpflichtungen Um den Zugriff, die Nutzung und gegebenenfalls die Verfolgung sensibler Daten zu ermöglichen, verpflichten sich die Parteien wie folgt: Der Annehmer sensibler Daten verpflichtet sich, diese geheim zu halten, ausschließlich für die Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu verwenden, nur an Mitarbeiter oder Subunternehmer weiterzugeben, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen kennen müssen, und sicherzustellen, dass diese Personen den gleichen Vertraulichkeitsbedingungen unterliegen. Zudem verpflichtet sich der Annehmer, die sensiblen Daten mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln wie seine eigenen vergleichbaren Informationen. Die genannten Verpflichtungen gelten nicht, wenn der Annehmer nachweisen kann, dass die Informationen zuvor öffentlich bekannt waren, rechtmäßig im Besitz des Annehmer waren, unabhängig entwickelt wurden, an unbeteiligte Dritte weitergegeben wurden, durch schriftliche Zustimmung abgedeckt waren oder aufgrund eines rechtlichen Beschlusses oder einer behördlichen Anordnung offengelegt wurden. Die Verpflichtungen bleiben während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in Kraft.
§9 Haftung
Die Haftung der Parteien wird wie folgt geregelt:(1) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer in den in den folgenden Absätzen genannten Fällen.(2) Die Parteien haften uneingeschränkt für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einer Partei, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem Vertrag im Zusammenhang mit diesen AGB oder bei der Erfüllung von Pflichten im Rahmen dieser AGB oder eines Vertrages im Zusammenhang mit diesen AGB zurückzuführen sind.(3) Die Parteien haften uneingeschränkt für Verletzungen von wesentlichen Pflichten ("Kardinalpflichten") gemäß dieser AGB und/oder eines damit verbundenen Vertrages. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die durch den Vertrag nach Inhalt und Zweck auferlegt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Beide Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, den im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung entstehenden Schaden zu begrenzen.
§10 Sonstiges
Wenn eine Klausel dieser AGB oder eines damit verbundenen Vertrags für ungültig oder undurchsetzbar erklärt wird, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. In einem solchen Fall streben die Parteien an, eine rechtlich wirksame Klausel zu formulieren, die den wirtschaftlichen Zielen der ungültigen Klausel am besten entspricht. Diese AGB, sämtliche Verträge, die auf diese AGB Bezug nehmen, sowie die angefügten Anhänge repräsentieren die abschließende und umfassende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Es wurden keine weiteren Zusicherungen zwischen den Parteien getroffen. Ergänzungen oder Änderungen der Verträge, die diese AGB einschließen, müssen schriftlich erfolgen (gemäß § 126 BGB) und schließen die Verwendung von Telekommunikationsmitteln aus. Zusätzlich werden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Beide Vertragsparteien behalten sich das Recht vor, die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge im Falle einer Fusion, Übernahme oder Unternehmensumstrukturierung an einen Rechtsnachfolger zu übertragen, der das gesamte Vermögen oder einen bedeutenden Teil des Vermögens der betreffenden Vertragspartei übernimmt. Sollte jetta von diesem Übertragungsrecht Gebrauch machen, wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die vertragliche Beziehung durch eine Kündigung zu beenden, die zum Zeitpunkt der Ausübung des Übertragungsrechts wirksam wird.
AGB Version: 14. November 2023
jetta, Berlin, Deutschland